Aktivrente 2026: Geeignete Person für ein Musterverfahren gesucht
Beitragsreihe zur Aktivrente 2026
Dieser Beitrag ist Teil meiner fortlaufenden Fachbeitragsreihe zur Aktivrente 2026. Weitere Beiträge zu diesem Thema finden Sie in meiner Digitalen Fachbibliothek unter dem Schlagwort „Aktivrente“. Die Beitragsreihe wird bei neuen rechtlichen und gerichtlichen Entwicklungen fortlaufend ergänzt.
Kurzüberblick
Nach einer ersten rechtlichen Prüfung bestehen Anhaltspunkte dafür, dass der Ausschluss Selbständiger von der Steuerbefreiung einer verfassungsrechtlichen Überprüfung zugänglich sein könnte.
Eine gerichtliche Klärung setzt einen geeigneten steuerlichen Musterfall voraus.
Der Beitrag erläutert, welche Voraussetzungen hierfür erfüllt sein sollten und weshalb die Auswahl des Musterfalls für den Erfolg des Verfahrens von Bedeutung sein kann.
Warum ein steuerliches Musterverfahren erforderlich sein kann
Die Frage, ob der Ausschluss selbständig Erwerbstätiger von der Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 21 EStG mit dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes vereinbar ist, lässt sich letztlich nur im Rahmen eines konkreten Gerichtsverfahrens verbindlich klären. Voraussetzung hierfür ist ein geeigneter steuerlicher Musterfall, anhand dessen die streitige Rechtsfrage den Finanzgerichten und gegebenenfalls dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt werden kann.
In der Zwischenzeit habe ich den Gesetzestext, die Gesetzesbegründung sowie die veröffentlichten Materialien des Gesetzgebungsverfahrens eingehend ausgewertet. Nach meiner vorläufigen rechtlichen Bewertung haben sich dabei gewichtige verfassungsrechtliche Fragen ergeben. Ob diese Zweifel berechtigt sind, können letztlich ausschließlich die Finanzgerichte und – sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen – das Bundesverfassungsgericht verbindlich klären.
Aus diesem Grund suche ich einen geeigneten Musterklägerin oder Musterkläger, anhand dessen diese Rechtsfrage im dafür vorgesehenen gerichtlichen Verfahren überprüft werden kann.
Welche Voraussetzungen ein geeigneter Musterfall erfüllen sollte
Die Verfassungsmäßigkeit eines Steuergesetzes kann regelmäßig nur anhand eines konkreten Steuerfalls gerichtlich überprüft werden. Hierzu bedarf es einer Person, die durch die gesetzliche Regelung unmittelbar betroffen ist. Ein geeigneter Musterfall kann dazu beitragen, eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung gerichtlich klären zu lassen.
Wer kommt als Musterkläger in Betracht?
• Sie haben die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht und beziehen bereits Altersrente.
• Sie üben Ihre berufliche Tätigkeit weiterhin selbständig aus (im Bereich Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder freiberufliche Tätigkeit).
• Ihre selbständige Tätigkeit wird ernsthaft und nachhaltig betrieben.
• Sie erzielen aus Ihrer selbständigen Tätigkeit regelmäßig monatliche Betriebseinnahmen von mindestens 2.000 Euro vor Abzug der Betriebsausgaben.
• Ihre Einkünfte unterliegen der deutschen Einkommensteuer.
• Wären Sie statt selbständig als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer tätig, käme grundsätzlich die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 21 EStG in Betracht.
• Der Ausschluss von der Steuerbefreiung beruht ausschließlich auf der selbständigen Ausübung Ihrer Tätigkeit.
• Sie sind bereit, den gesetzlichen Rechtsweg (Antrag beim Finanzamt, evtl. Einspruch und notwendige Klageverfahren) gemeinsam mit mir zu beschreiten.
Diese Merkmale stellen keine starren gesetzlichen Voraussetzungen dar. Ob sich ein konkreter Sachverhalt tatsächlich für ein Musterverfahren eignet, kann erst nach einer sorgfältigen Prüfung aller Umstände des Einzelfalls beurteilt werden.
Weshalb ein besonders geeigneter Musterfall wichtig ist
Ein Musterverfahren soll eine Rechtsfrage möglichst klar und überzeugend zur gerichtlichen Entscheidung stellen. Deshalb wird ein Sachverhalt gesucht, der typische Merkmale einer fortgeführten selbständigen Erwerbstätigkeit nach Erreichen der Regelaltersgrenze aufweist und die aufgeworfenen Rechtsfragen deutlich erkennen lässt.
Kontaktaufnahme
Erkennen Sie sich in den vorstehend beschriebenen Voraussetzungen wieder oder halten Sie Ihren Sachverhalt für einen geeigneten Musterfall?
Dann freue ich mich über Ihre Nachricht über das Kontaktformular meiner Website. Nach einer ersten unverbindlichen Prüfung können wir gemeinsam beurteilen, ob Ihr Sachverhalt für ein Musterverfahren in Betracht kommt. Vielleicht kennen Sie auch eine Person, auf die diese Voraussetzungen zutreffen könnten. Auch in diesem Fall freue ich mich über einen entsprechenden Hinweis oder die Weiterleitung dieses Beitrags.
Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information. Ob ein konkreter Sachverhalt für ein Musterverfahren geeignet ist, kann erst nach einer individuellen Prüfung beurteilt werden.
Stand: 02. August 2026