E-Rechnung: Pflicht, Chance und Herausforderung für Unternehmen

Inhaltsverzeichnis

  1. Was ist eine E-Rechnung?

  2. Warum wird die E-Rechnung in Deutschland verpflichtend?

  3. Wer ist betroffen – und ab wann?

  4. Vorteile und Herausforderungen in der Praxis

  5. Die E-Rechnung aus steuerlicher Sicht

  6. Handlungsempfehlungen für Unternehmen

  7. Digitalisierung mit steuerlichem Weitblick

 

1. Was ist eine E-Rechnung?

Eine E-Rechnung ist keine Rechnung im PDF- oder Papierformat, sondern ein strukturierter elektronischer Datensatz, der maschinell lesbar und weiterverarbeitbar ist. Die bekanntesten Formate sind XRechnung und ZUGFeRD. Die digitale Lesbarkeit steht im Mittelpunkt: Nur Rechnungen im strukturierten XML-Format gelten künftig als gesetzeskonform.

Die gesetzliche Definition ergibt sich aus § 14 Abs. 1 Satz 8 UStG: Eine E-Rechnung liegt nur vor, wenn sie in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und dieses Format die elektronische Verarbeitung ermöglicht (vgl. BMF 2023a).

 

2. Warum wird die E-Rechnung in Deutschland verpflichtend?

Die Verpflichtung zur E-Rechnung folgt der Umsetzung der EU-Richtlinie 2014/55/EU und dem Ziel, Umsatzsteuerbetrug einzudämmen. Deutschland schließt damit zu anderen EU-Staaten auf, in denen die elektronische Rechnungsstellung bereits Standard ist. Die digitale Infrastruktur soll durch ein nationales Meldesystem ergänzt werden – das sogenannte „Continuous Transaction Control“-System (CTC).

Damit wird ein Meilenstein in der Bekämpfung des Umsatzsteuerbetruges gesetzt – denn nur durch strukturierte Rechnungen kann der Datenabgleich in Echtzeit erfolgen (BMF 2023b).

 

3. Wer ist betroffen – und ab wann?

Die E-Rechnungspflicht gilt grundsätzlich für alle in Deutschland ansässigen Unternehmer:innen, die B2B-Umsätze mit inländischen Geschäftspartner:innen tätigen. Die Einführung erfolgt stufenweise ab dem 1. Januar 2025:

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│ Unternehmensgröße │ Verpflichtend ab │ Hinweise zur Umstellung │

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│ Große Unternehmen │ 1. Januar 2025 │ Sofortige Umstellung empfohlen │

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│ Mittelständische Firmen │ 1. Januar 2026 │ Übergangsregelung mit eingeschränkter Nutzung │

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│ Kleinstunternehmen │. 1. Januar 2027 │ Option auf Vereinfachung möglich │

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Hinweis: Die E-Rechnungspflicht gilt nicht für B2C-Umsätze oder umsatzsteuerfreie Lieferungen (§ 4 UStG), kann aber auch dort freiwillig eingesetzt werden (BMF 2024a).

 

4. Vorteile und Herausforderungen in der Praxis

Die Einführung der E-Rechnung bietet zahlreiche Vorteile:

  • Effizienzgewinn: Automatisierte Buchung und schnellere Verarbeitung

  • Kostenreduktion: Kein Porto, kein Papier, keine Druckkosten

  • Steuerliche Sicherheit: Geringeres Risiko bei Betriebsprüfungen

  • Nachhaltigkeit: Weniger Papierverbrauch

Demgegenüber stehen praktische Herausforderungen:

  • Anpassung der ERP- und Buchhaltungssoftware

  • Schulungsbedarf für Mitarbeitende

  • Prüfung bestehender Workflows

  • Kommunikationsaufwand mit Geschäftspartner:innen

Die Umstellung erfordert also nicht nur technische, sondern auch organisatorische Anpassungen – gerade für kleine Unternehmen ist eine rechtzeitige Vorbereitung entscheidend (DATEV 2024).

Sprechen Sie mich darauf sehr gerne an; angewandte Betriebsorganisation ist gelebte Unternehmensführung!

 

5. Die E-Rechnung aus steuerlicher Sicht

Aus steuerlicher Sicht bedeutet die Einführung der E-Rechnung eine wesentliche Veränderung der Nachweispflichten.

Nur bei ordnungsgemäßer elektronischer Rechnung besteht gemäß § 15 Abs. 1 UStG ein Anspruch auf Vorsteuerabzug. Unvollständige, fehlerhafte oder „nicht maschinenlesbare“ Dokumente gefährden diesen Anspruch.

DIES WIRD HÄUFIG FEHLEINGESCHÄTZT!

Lassen Sie sich hierzu von mir beraten!

Besonderes Augenmerk gilt der Authentizität, Unversehrtheit und Lesbarkeit der E-Rechnung über die gesamte Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren hinweg (§ 147 AO). Steuerpflichtige müssen sicherstellen, dass sie jederzeit auf strukturierte Rechnungsdaten zugreifen können – revisionssicher und manipulationsgeschützt (BMF 2023a).

Als Steuerberater mit langjähriger Erfahrung begleite ich Unternehmen praxisnah bei der Umstellung und helfe, Risiken frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden.

 

6. Handlungsempfehlungen für Unternehmen

  1. Status-Check durchführen: Welche Rechnungsformate werden aktuell genutzt?

  2. IT-Systeme prüfen: Ist die Buchhaltungssoftware E-Rechnungs-fähig?

  3. Partner:innen einbinden: Wie kommuniziere ich die Umstellung mit Lieferanten/Kund:innen?

  4. Rechtslage beobachten: Welche Detailregelungen veröffentlicht das BMF bis 2025?

  5. Testbetrieb starten: Interne Probeläufe im neuen Format helfen bei der Umstellung.

  6. Beratung suchen: Steuerberater:innen können rechtzeitig unterstützen. Hierfür stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Treten Sie mit mir über das Kontaktformular mit mir in Verbindung.

Viele Unternehmen unterschätzen den Aufwand – wer zu spät startet, riskiert steuerliche Nachteile oder technische Ausfälle. Als Ihr persönlicher Ansprechpartner unterstütze ich Sie gern mit einer individuell abgestimmten Umstellungsstrategie. Sprechen Sie mich gerne an.

 

7. Digitalisierung mit steuerlichem Weitblick

Die E-Rechnung ist mehr als nur ein neues Format – sie ist ein zukunftsweisendes Instrument für mehr Effizienz, Transparenz und steuerliche Sicherheit. Wer rechtzeitig handelt, sichert sich Wettbewerbsvorteile und minimiert Risiken.

Ich unterstütze Sie bei jedem Schritt – von der Softwareumstellung bis zur rechtssicheren Archivierung. Nutzen Sie jetzt die Gelegenheit zur Kontaktaufnahme und lassen Sie sich kompetent begleiten. Über mein Kontaktformular können Sie unkompliziert einen Termin für ein unverbindliches Beratungsgespräch anfragen. Ich freue mich darauf, Sie kennenzulernen.

 

📩 Kontaktieren Sie mich jetzt – damit Sie die zeitlichen Fristen einhalten und somit auch den Vorsteuerabzug aufrechterhalten.

Sollten Sie aber auch zu einem anderen steuerlichen oder wirtschaftlichen Themenbereich Auskünfte wünschen, auch solche, die auf dieser Website möglicherweise nicht genannt sind, so können Sie sich gerne für eine Beratung vertrauensvoll an mich wenden. Nutzen Sie hierfür bitte das Kontaktformular auf dieser Website.

 

Bitte sehen Sie sich dazu auch meine übrigen Beratungsschwerpunkte an.  

Quellenverzeichnis

  • BMF (2023a): Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen zur E-Rechnung, vom 2. Oktober 2023. Online verfügbar unter: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/2023-10-02-elektronische-Rechnung.pdf [Zugriff: 08.06.2025].

  • BMF (2023b): Einführung eines bundesweiten Meldesystems zur Bekämpfung von Umsatzsteuerbetrug, Pressemitteilung vom 20. November 2023. Online verfügbar unter: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2023/2023-11-20-umsatzsteuer-digitalisierung.html [Zugriff: 08.06.2025].

  • BMF (2024a): Gesetzentwurf zur Einführung einer bundesweiten E-Rechnungspflicht, Stand März 2024. Online verfügbar unter: https://www.bundesfinanzministerium.de [Zugriff: 08.06.2025].

  • DATEV (2024): E-Rechnung – Das kommt auf Unternehmen zu. Online abrufbar unter: https://www.datev.de/web/de/aktuelles/e-rechnung/ [Zugriff: 08.06.2025].