Finanzgerichtsverfahren in Deutschland – Was Sie wissen sollten und wie ein erfahrener Steuerberater hilft

 

Gliederung

1.      Einleitung: Wenn der Steuerbescheid Kopfzerbrechen bereitet

2.      Grundlagen des Finanzgerichtsverfahrens

3.      Typische Ausgangslage: Der Steuerbescheid und der Einspruch

4.      Wann lohnt sich der Gang vor das Finanzgericht?

5.      Ablauf eines Finanzgerichtsverfahrens – Schritt für Schritt erklärt

6.      Beweislast, Akteneinsicht und Mitwirkungspflichten – was bedeutet das für Sie?

7.      Die Rolle des Steuerberaters – strategisch, analytisch, lösungsorientiert

8.      Prozesstaktik vor dem Finanzgericht: Chancen richtig einschätzen

9.      Urteile, Rechtsmittel und die nächste Instanz

10.  Kosten und Risiken eines Finanzgerichtsverfahrens – transparent erklärt

11.  Erfahrungswerte: Was Mandant:innen häufig unterschätzen

12.  Fazit: Ihr gutes Recht – und wie Sie es durchsetzen können

 

1. Einleitung: Wenn der Steuerbescheid Kopfzerbrechen bereitet

Kaum ein Schreiben sorgt in deutschen Haushalten für so viel Unsicherheit wie ein Steuerbescheid mit unerwarteter Nachzahlung. Selbst wer gewissenhaft seine Steuererklärung erstellt hat, kann von Abweichungen oder einer steuerverschärfenden Interpretation überrascht werden. Für viele Betroffene beginnt nun eine Phase voller Fragen: Ist der Bescheid korrekt? Lohnt sich ein Einspruch? Wie geht es weiter, wenn das Finanzamt bei seiner Meinung bleibt? Wer sich in dieser Lage befindet, braucht kompetente Unterstützung – rechtlich fundiert, aber auch menschlich verständlich.

Genau hier beginnt der Weg zum Finanzgericht. Doch keine Sorge: Der Gang vor das Finanzgericht ist kein Gang ins Ungewisse. Vielmehr handelt es sich um ein geregeltes, bürgerfreundliches Verfahren zur Klärung steuerlicher Streitigkeiten. Und mit einem erfahrenen Steuerberater an Ihrer Seite stehen die Chancen gut, Ihre Rechte mit Nachdruck und fundierter Argumentation durchzusetzen. Diese Expertise soll Ihnen verständlich aufzeigen, was ein Finanzgerichtsverfahren bedeutet, wie es abläuft und warum professionelle Begleitung dabei ein entscheidender Erfolgsfaktor ist.

 

2. Grundlagen des Finanzgerichtsverfahrens

Das Finanzgerichtsverfahren ist ein gerichtliches Verfahren zur Überprüfung von Steuerbescheiden und anderer Verwaltungsakte der Finanzbehörden. Zuständig sind die 18 Finanzgerichte der Bundesländer sowie als Revisionsinstanz der Bundesfinanzhof in München (Finanzgerichtsordnung – FGO, § 33). Die gesetzliche Grundlage bildet die FGO, die zentrale Vorschriften zum Ablauf und zur Organisation dieses besonderen Zweigs der Verwaltungsgerichtsbarkeit enthält.

Das Verfahren vor dem Finanzgericht ist rein verwaltungsrechtlicher Natur, es dient nicht der Strafverfolgung oder zivilrechtlichen Klärung. Es wird regelmäßig durch die Klage von Steuerpflichtigen gegen einen Verwaltungsakt eingeleitet – etwa gegen einen Einkommensteuerbescheid, eine Umsatzsteuer-Nachforderung oder die Versagung von Steuervergünstigungen. Dabei steht nicht die gesamte Steuerlast auf dem Prüfstand, sondern genau der angegriffene Verwaltungsakt.

Wichtig ist: Ein Finanzgerichtsverfahren ist kein Selbstläufer. Zwar ist das Verfahren auf Bürgerfreundlichkeit ausgerichtet – etwa durch eine geringe Gerichtskostenbelastung und die Möglichkeit, sich selbst zu vertreten (FGO, § 62). Doch das rechtliche und tatsächliche Niveau der Argumentation ist hoch. Die Finanzämter treten mit spezialisierten Jurist:innen und Steuerbeamt:innen auf, und wer hier nicht auf Augenhöhe argumentieren kann, hat es schwer. Eine kompetente steuerliche Vertretung ist daher von großem Vorteil.

Anders als viele vermuten, handelt es sich bei der Finanzgerichtsbarkeit nicht um eine rein schriftliche Instanz. Zwar ist der Schriftverkehr dominierend, aber auch mündliche Verhandlungen mit Zeugenbefragung, Sachverständigen und umfangreicher Erörterung der Rechtslage kommen regelmäßig vor. Die Entscheidung des Gerichts erfolgt durch Urteil oder Gerichtsbescheid. Letzterer ist eine Art vereinfachte Entscheidung ohne mündliche Verhandlung (FGO, § 90a).

Insgesamt bietet das Finanzgerichtsverfahren eine faire, rechtsstaatliche Möglichkeit, sich gegen aus Sicht des Steuerpflichtigen fehlerhafte Entscheidungen zu wehren. Wer bereit ist, seine Argumente sachlich und klar zu formulieren – idealerweise mit Unterstützung eines erfahrenen Steuerberaters –, hat gute Chancen, sein gutes Recht erfolgreich durchzusetzen.

 

3. Typische Ausgangslage: Der Steuerbescheid und der Einspruch

In der Praxis beginnt ein späteres Finanzgerichtsverfahren fast immer mit einem Steuerbescheid, der aus Sicht der betroffenen Person oder eines Unternehmens fehlerhaft ist. Das kann sich auf unterschiedliche Aspekte beziehen: eine falsche Schätzung, nicht anerkannte Betriebsausgaben, eine fehlerhafte Einordnung von Einkünften oder versagte Steuerermäßigungen. Auch formale Fehler oder Missverständnisse bei der Auslegung steuerlicher Vorschriften führen häufig zu Konflikten mit dem Finanzamt.

Der erste Schritt auf dem Weg zur gerichtlichen Klärung ist in der Regel der Einspruch. Dieser ist ein außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren (Abgabenordnung – AO, §§ 347–367) und eröffnet die Möglichkeit, den Steuerbescheid durch die Finanzbehörde selbst überprüfen zu lassen. Ein Einspruch muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids eingelegt werden (AO, § 355) und kann sich auf rechtliche wie auch auf tatsächliche Gründe stützen.

Erfahrungsgemäß ist es sinnvoll, den Einspruch gut begründet einzureichen – idealerweise mit fachlicher Begleitung. Steuerberater:innen analysieren die Sach- und Rechtslage, stellen präzise Anträge und können frühzeitig auf eine möglichst günstige Lösung hinwirken. Viele Verfahren lassen sich bereits auf dieser Stufe klären, etwa durch einen geänderten Bescheid oder einen sogenannten Teilabhilfebescheid.

Bleibt der Einspruch ohne Erfolg oder wird er vollständig zurückgewiesen, kommt es zur sogenannten Einspruchsentscheidung (AO, § 366). Diese eröffnet die Möglichkeit zur Klage beim zuständigen Finanzgericht (FGO, § 40). Das bedeutet: Erst nach Ausschöpfung des Einspruchsverfahrens wird der Rechtsweg zur Justiz eröffnet.

Hier ist Fingerspitzengefühl gefragt. Ein vorschneller oder schlecht begründeter Einspruch kann Nachteile mit sich bringen, etwa wenn er spätere Argumentationen einschränkt oder Fristen versäumt werden. Umgekehrt kann ein sorgfältig geführtes Einspruchsverfahren bereits die Weichen für einen späteren gerichtlichen Erfolg stellen. Gerade hier zahlt sich eine fundierte Beratung durch einen erfahrenen Steuerberater aus – nicht zuletzt, weil auch steuerliches Fachwissen gefragt ist, das über das rein Juristische hinausgeht.

 

4. Wann lohnt sich der Gang vor das Finanzgericht?

Ein Finanzgerichtsverfahren ist kein Selbstzweck, sondern ein Instrument zur Rechtsdurchsetzung. Doch wann ist der richtige Zeitpunkt gekommen, diesen Weg tatsächlich zu beschreiten? Die Erfahrung zeigt: Der Gang zum Finanzgericht lohnt sich insbesondere dann, wenn wesentliche rechtliche oder tatsächliche Fragen ungeklärt sind, die finanziellen Auswirkungen erheblich sind oder das Verhalten der Finanzbehörde als unangemessen empfunden wird. Auch bei wiederkehrenden Fehlern, etwa systematischen Schätzungen oder unberücksichtigten Betriebsausgaben, kann sich eine gerichtliche Klärung lohnen.

Zentral ist dabei die Frage der Erfolgsaussichten. Diese lassen sich häufig nur durch eine gründliche Prüfung der Ausgangslage und der Aktenlage realistisch einschätzen. Ein erfahrener Steuerberater analysiert nicht nur die formellen Voraussetzungen, sondern auch den rechtlichen Rahmen und die aktuelle Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs und der Finanzgerichte der Länder. Dabei wird auch geprüft, ob bereits ähnliche Verfahren erfolgreich geführt wurden oder ob es abweichende Auffassungen in der Fachliteratur oder Verwaltung gibt (Loose/Tipke/Kruse, Kommentar zur AO, § 347).

Ein typischer Anlass für eine Klage ist die vollständige oder teilweise Zurückweisung eines Einspruchs, der aus Sicht des Steuerpflichtigen überzeugend begründet war. Ebenso häufig sind Fälle, in denen sich die Finanzbehörde auf formale Argumente zurückzieht, ohne inhaltlich auf den vorgebrachten Sachverhalt einzugehen. Hier kann der Weg zum Finanzgericht Klarheit schaffen und zu einem objektiveren Ergebnis führen.

Auch strategische Überlegungen können eine Rolle spielen. Beispielsweise lässt sich mit einer Klage Fristenschutz herstellen, um spätere Steueränderungen oder Gesetzesänderungen nicht zu verpassen. Ebenso kann die Klageerhebung dazu dienen, eine Aussetzung der Vollziehung zu erreichen und so die wirtschaftliche Belastung während des Verfahrens abzumildern (FGO, § 69).

Es kommt also nicht nur auf das „Ob“, sondern auch auf das „Wie“ an. Ein erfahrener Berater prüft mit Ihnen gemeinsam die Erfolgsaussichten, wägt Chancen und Risiken ab und erstellt eine realistische Einschätzung der Verfahrensdauer und des Aufwands. Gerade bei komplexeren Sachverhalten ist es sinnvoll, frühzeitig Argumentationslinien zu entwickeln und Beweismittel zu sichern.

Ein weiterer Aspekt ist die wirtschaftliche Bedeutung der Entscheidung. Je höher der streitige Steuerbetrag, desto eher lohnt sich ein gerichtliches Verfahren – insbesondere, wenn sich die fragliche Rechtsfrage auf mehrere Jahre oder sogar zukünftige Steuerbescheide auswirkt. Auch in Präzedenzfällen, bei denen eine grundsätzliche Entscheidung zu erwarten ist, kann sich der Weg vor Gericht lohnen (BFH, Urteil vom 12.10.2022, X R 7/20).

Schließlich kann auch der Druck durch Außenprüfungen oder Nachschauen zu einem Klärungsbedarf führen, insbesondere wenn uneinheitliche Ergebnisse oder unklare Prüfungsfeststellungen bestehen. In solchen Fällen kann eine gerichtliche Entscheidung für Transparenz und Rechtssicherheit sorgen.

Fazit: Der Weg zum Finanzgericht lohnt sich immer dann, wenn eine vertiefte juristische Klärung sinnvoll erscheint, die wirtschaftliche Bedeutung hoch ist oder die Verwaltung zu keiner sachgerechten Lösung bereit ist. Dabei ist es entscheidend, professionell und rechtzeitig vorzugehen – mit fundierter Beratung und realistischen Erfolgsaussichten.

 

5. Ablauf eines Finanzgerichtsverfahrens – Schritt für Schritt erklärt

Ein Finanzgerichtsverfahren folgt einem klar strukturierten Ablauf, der in der Finanzgerichtsordnung (FGO) gesetzlich geregelt ist. Dieser Ablauf bietet allen Beteiligten – dem Kläger, dem beklagten Finanzamt und gegebenenfalls weiteren Beteiligten – einen transparenten und fairen Rahmen für die rechtliche Auseinandersetzung. Für Mandant:innen ist es besonders hilfreich, diesen Verfahrensgang zu kennen, um sich gut vorbereitet auf alle Schritte einlassen zu können.

Das Verfahren beginnt mit der Klageerhebung. Diese muss schriftlich erfolgen und an das zuständige Finanzgericht gerichtet sein. Die Klageschrift muss bestimmte Mindestangaben enthalten, darunter den angefochtenen Verwaltungsakt, die Beteiligten, den Klageantrag sowie die Klagebegründung (FGO, § 65 Abs. 1). Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung ist die Klage einzureichen (FGO, § 47).

Nach Eingang prüft das Gericht die formellen Voraussetzungen und bestätigt den Eingang der Klage schriftlich. In der Regel fordert das Gericht dann die Verwaltungsakte vom Finanzamt an und setzt eine Frist zur Klageerwiderung. Das beklagte Finanzamt legt seine Sicht der Dinge dar, meist in einem sogenannten Schriftsatz.

Im Anschluss daran folgt das schriftliche Vorverfahren, in dem das Gericht die Schriftsätze prüft, Hinweise gibt und ggf. ergänzende Stellungnahmen anfordert. In vielen Fällen kann das Gericht durch einen Gerichtsbescheid ohne mündliche Verhandlung entscheiden (FGO, § 90a), insbesondere wenn es die Sach- und Rechtslage für eindeutig hält. Der Gerichtsbescheid hat die gleiche Wirkung wie ein Urteil, kann aber innerhalb eines Monats nach Zustellung mit dem Antrag auf mündliche Verhandlung angegriffen werden.

Ist die Sachlage komplex oder bestehen Zweifel an den entscheidungserheblichen Umständen, folgt eine mündliche Verhandlung. Dabei erscheinen die Beteiligten persönlich oder durch ihre Vertreter:innen. Das Gericht erörtert den Fall umfassend, stellt Fragen, hört Zeugen oder Sachverständige an und gibt Hinweise zur Rechtsauffassung. Die Verhandlung endet mit einem Urteil oder mit einer richterlich protokollierten Verständigung im Sinne eines Vergleichs.

Ein häufiges Mittel im Verfahren ist der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (FGO, § 69 Abs. 3). Er kann schon vor oder auch während des Klageverfahrens gestellt werden, um die finanzielle Belastung durch den angefochtenen Bescheid vorläufig zu stoppen. Das Gericht prüft dabei die Erfolgsaussichten der Klage und die Zumutbarkeit der Vollziehung für die Steuerpflichtigen.

Nach Abschluss der mündlichen Verhandlung fällt das Gericht in nichtöffentlicher Sitzung seine Entscheidung, die sodann schriftlich begründet und den Beteiligten zugestellt wird (FGO, § 104). Gegen das Urteil kann unter bestimmten Voraussetzungen Revision zum Bundesfinanzhof (BFH) eingelegt werden, etwa wenn das Gericht die Revision ausdrücklich zulässt (FGO, § 115).

Wichtig zu wissen: Das Verfahren ist in der Regel gerichtskostenpflichtig, jedoch sind die Kosten im Vergleich zu anderen Gerichtszweigen moderat. Die Gerichtskosten richten sich nach dem Streitwert (§§ 1–3 GKG), hinzu kommen die Kosten für Steuerberater:innen oder Rechtsanwält:innen. Unterliegt das beklagte Finanzamt, trägt es die Kosten des Verfahrens (FGO, § 135).

Ein erfahrener Steuerberater begleitet Sie durch diesen gesamten Ablauf: von der formgerechten Klageerhebung über die strategische Schriftsatzgestaltung bis zur mündlichen Verhandlung. Dabei ist nicht nur das rechtliche Wissen entscheidend, sondern auch das taktische Gespür für Verfahrensverläufe, richterliche Hinweise und die Wirkung von Argumenten.

Wer die Spielregeln kennt und professionell auftritt, hat im Finanzgerichtsverfahren deutlich bessere Erfolgschancen – und das bei kalkulierbarem Risiko und nachvollziehbarem Aufwand.

 

6. Beweislast, Akteneinsicht und Mitwirkungspflichten – was bedeutet das für Sie?

Ein wesentliches Merkmal des Finanzgerichtsverfahrens ist die Verteilung von Rechten und Pflichten zwischen Kläger:inund Finanzamt. Viele Steuerpflichtige unterschätzen, welche Mitwirkungs- und Beweislastregeln vor dem Finanzgericht gelten – und wie stark diese den Verfahrensausgang beeinflussen können. Daher ist es wichtig, ein grundlegendes Verständnis dieser Regelungen zu haben.

Grundsätzlich gilt: Der oder die Kläger:in trägt die Feststellungslast (Beweislast) für alle Tatsachen, die für ihn oder sie günstig sind (BFH, Urteil vom 30.11.2021, IX R 15/20). Das bedeutet, dass die steuerlich begünstigende Behauptung vom Gericht nur berücksichtigt wird, wenn sie auch nachgewiesen oder zumindest glaubhaft gemacht wird. Dies unterscheidet sich deutlich vom allgemeinen Zivilprozess, wo oft eine Beweislastverteilung nach dem Verursacherprinzip erfolgt.

Gleichzeitig haben die Finanzämter eine umfassende Mitwirkungspflicht bei der Sachverhaltsermittlung (§ 76 Abs. 1 FGO). Das Finanzgericht ist nicht an den Vortrag der Beteiligten gebunden, sondern darf selbst aufklären und Unterlagen anfordern – es gilt der Amtsermittlungsgrundsatz. Trotzdem ist es im eigenen Interesse der Klägerseite, durch aktive Mitwirkung den Sachverhalt möglichst vollständig darzustellen.

Wichtig ist dabei auch der Zugang zur vollständigen Akte. Kläger:innen haben im Finanzgerichtsverfahren das Recht auf Einsicht in die vom Finanzamt übermittelten Verwaltungsakten (§ 78 Abs. 1 FGO). Diese Akteneinsicht wird in der Regel über das Gericht gewährt und kann entscheidende Informationen liefern, etwa über interne Prüfvermerke, Stellungnahmen oder Entscheidungswege der Behörde. Der rechtzeitige Antrag auf Akteneinsicht gehört daher zu den zentralen Schritten jeder fundierten Klagevorbereitung.

In der Praxis zeigt sich, dass viele Mandant:innen überrascht sind, wie umfangreich ihre Mitwirkungspflichten auch vor Gericht bleiben. Zwar endet mit dem Einspruchsverfahren die Zuständigkeit der Finanzbehörde, doch die Verpflichtung zur Aufklärung des Sachverhalts besteht fort. Wer etwa relevante Unterlagen nicht vorlegt, riskiert eine gerichtliche Entscheidung zu seinen Ungunsten – auch dann, wenn der Sachverhalt grundsätzlich zu seinen Gunsten sprechen würde.

Besonders anspruchsvoll ist die Beweisführung bei komplexen Sachverhalten, etwa bei Auslandssachverhalten, Umwandlungen, Verrechnungspreisen oder bei steuerlich relevanten Verträgen mit Angehörigen. Hier genügt oft nicht die bloße Behauptung, sondern es müssen Dokumente, Verträge, Zahlungsflüsse und gegebenenfalls Zeug:innen beigebracht werden. Das Gericht prüft die Plausibilität und Ernsthaftigkeit solcher Vorgänge sehr genau.

In bestimmten Konstellationen kann das Gericht Beweiserleichterungen zulassen – etwa bei typischen Geschehensabläufen oder sogenannten Anscheinsbeweisen. Doch darauf sollte man sich nicht verlassen. Ein erfahrener Berater weiß, welche Beweismittel zulässig, nützlich und in welchem Stadium des Verfahrens besonders wirksam sind.

Auch sollten sich Kläger:innen nicht scheuen, von ihrem Fragerecht in der mündlichen Verhandlung Gebrauch zu machen oder Beweisanträge zu stellen. Diese müssen nicht juristisch formuliert sein, doch sie müssen konkret sein. Wer hier gut vorbereitet ist, kann entscheidenden Einfluss auf die gerichtliche Meinungsbildung nehmen.

Fazit: Beweislast, Akteneinsicht und Mitwirkungspflichten sind keine bloßen Formalien, sondern maßgebliche Einflussfaktoren für den Ausgang des Verfahrens. Sie systematisch zu nutzen und Risiken zu vermeiden, ist eine der wichtigsten Aufgaben professioneller Klagevorbereitung.

 

7. Die Rolle des Steuerberaters – strategisch, analytisch, lösungsorientiert

Ein Finanzgerichtsverfahren ist eine anspruchsvolle rechtliche Auseinandersetzung, bei der Fachkenntnis und strategisches Vorgehen gefragt sind. In dieser Situation ist ein Steuerberater mehr als nur ein Zahlenexperte – er wird zur zentralen Vertrauensperson, die rechtliche, wirtschaftliche und prozesstaktische Überlegungen miteinander verbindet. Mandant:innen, die sich auf einen professionell begleiteten Weg durch das Finanzgerichtsverfahren einlassen, profitieren von einer deutlich höheren Sicherheit und Erfolgschance.

Bereits in der Phase vor der Klageerhebung beginnt die wesentliche Arbeit des Steuerberaters. Hierzu gehört eine fundierte Analyse des Steuerbescheids, der Einspruchsentscheidung und aller relevanten Unterlagen. Ziel ist es, Schwachstellen der Verwaltung zu identifizieren, Beweise zu sichern und mögliche Fehlerquellen rechtzeitig zu dokumentieren. Ein guter Berater entwickelt bereits in diesem Stadium eine klare Strategie – nicht nur inhaltlich, sondern auch verfahrensrechtlich.

Im Verlauf des Verfahrens übernimmt der Steuerberater die Kommunikation mit dem Gericht, erstellt Schriftsätze, stellt Beweisanträge und achtet auf die Einhaltung aller Fristen und Formalien. Diese Aufgaben erfordern ein tiefes Verständnis der Finanzgerichtsordnung (FGO) und der einschlägigen steuerrechtlichen Vorschriften. Zudem kennt ein erfahrener Berater die Abläufe der Finanzgerichte, den Stil der Senatsvorsitzenden und die Besonderheiten des jeweiligen Gerichtsstands – ein Vorteil, den man nicht unterschätzen sollte.

Hinzu kommt, dass viele Mandant:innen Schwierigkeiten haben, ihre eigenen Sachverhalte vollständig, widerspruchsfrei und rechtssicher darzustellen. Der Steuerberater fungiert hier als Übersetzer zwischen steuerlicher Lebenswirklichkeit und juristischer Fachsprache. Er sorgt dafür, dass Ihre Position vom Gericht verstanden wird – sachlich, plausibel und in einer Sprache, die die Richter:innen überzeugt.

Auch bei der mündlichen Verhandlung spielt der Steuerberater eine wichtige Rolle. Er bereitet die Mandant:innen gezielt auf den Verhandlungstermin vor, simuliert mögliche Fragen und hilft dabei, Unsicherheiten abzubauen. Während der Verhandlung wahrt er Ihre Interessen, stellt Rückfragen, beantragt Protokollierung von Hinweisen und sichert die Möglichkeit späterer Rechtsmittel durch sorgfältige Dokumentation.

Ein besonders wichtiger Aspekt ist das taktische Verhalten während des gesamten Verfahrens. Dazu gehört auch die Entscheidung, ob und wann eine Verständigung mit dem Finanzamt oder ein gerichtlicher Vergleich sinnvoll ist. Steuerberater:innen bringen hier nicht nur rechtliches Fachwissen, sondern auch wertvolle Erfahrungen aus vergleichbaren Fällen ein.

Zudem behalten sie stets die wirtschaftliche Gesamtsituation im Blick: Welche Auswirkungen hat das Verfahren auf Ihre Liquidität? Welche Risiken bestehen, wenn der Prozess verloren geht? Welche alternativen Lösungen können sinnvoller sein? Diese wirtschaftliche Perspektive ist für viele Mandant:innen besonders wertvoll.

Fazit: Die Rolle des Steuerberaters im Finanzgerichtsverfahren ist vielfältig und unverzichtbar. Er ist Analyst, Stratege, Übersetzer, Taktiker und Interessenwahrer zugleich. Wer sich in ein Finanzgerichtsverfahren begibt, sollte dies niemals ohne professionelle Begleitung tun – denn gute Vorbereitung, fundierte Rechtskenntnisse und taktisches Geschick machen oft den entscheidenden Unterschied.

Ein wesentliches Merkmal des Finanzgerichtsverfahrens ist die Verteilung von Rechten und Pflichten zwischen Kläger:inund Finanzamt. Viele Steuerpflichtige unterschätzen, welche Mitwirkungs- und Beweislastregeln vor dem Finanzgericht gelten – und wie stark diese den Verfahrensausgang beeinflussen können. Daher ist es wichtig, ein grundlegendes Verständnis dieser Regelungen zu haben.

Grundsätzlich gilt: Der oder die Kläger:in trägt die Feststellungslast (Beweislast) für alle Tatsachen, die für ihn oder sie günstig sind (BFH, Urteil vom 30.11.2021, IX R 15/20). Das bedeutet, dass die steuerlich begünstigende Behauptung vom Gericht nur berücksichtigt wird, wenn sie auch nachgewiesen oder zumindest glaubhaft gemacht wird. Dies unterscheidet sich deutlich vom allgemeinen Zivilprozess, wo oft eine Beweislastverteilung nach dem Verursacherprinzip erfolgt.

Gleichzeitig haben die Finanzämter eine umfassende Mitwirkungspflicht bei der Sachverhaltsermittlung (§ 76 Abs. 1 FGO). Das Finanzgericht ist nicht an den Vortrag der Beteiligten gebunden, sondern darf selbst aufklären und Unterlagen anfordern – es gilt der Amtsermittlungsgrundsatz. Trotzdem ist es im eigenen Interesse der Klägerseite, durch aktive Mitwirkung den Sachverhalt möglichst vollständig darzustellen.

Wichtig ist dabei auch der Zugang zur vollständigen Akte. Kläger:innen haben im Finanzgerichtsverfahren das Recht auf Einsicht in die vom Finanzamt übermittelten Verwaltungsakten (§ 78 Abs. 1 FGO). Diese Akteneinsicht wird in der Regel über das Gericht gewährt und kann entscheidende Informationen liefern, etwa über interne Prüfvermerke, Stellungnahmen oder Entscheidungswege der Behörde. Der rechtzeitige Antrag auf Akteneinsicht gehört daher zu den zentralen Schritten jeder fundierten Klagevorbereitung.

In der Praxis zeigt sich, dass viele Mandant:innen überrascht sind, wie umfangreich ihre Mitwirkungspflichten auch vor Gericht bleiben. Zwar endet mit dem Einspruchsverfahren die Zuständigkeit der Finanzbehörde, doch die Verpflichtung zur Aufklärung des Sachverhalts besteht fort. Wer etwa relevante Unterlagen nicht vorlegt, riskiert eine gerichtliche Entscheidung zu seinen Ungunsten – auch dann, wenn der Sachverhalt grundsätzlich zu seinen Gunsten sprechen würde.

Besonders anspruchsvoll ist die Beweisführung bei komplexen Sachverhalten, etwa bei Auslandssachverhalten, Umwandlungen, Verrechnungspreisen oder bei steuerlich relevanten Verträgen mit Angehörigen. Hier genügt oft nicht die bloße Behauptung, sondern es müssen Dokumente, Verträge, Zahlungsflüsse und gegebenenfalls Zeug:innen beigebracht werden. Das Gericht prüft die Plausibilität und Ernsthaftigkeit solcher Vorgänge sehr genau.

In bestimmten Konstellationen kann das Gericht Beweiserleichterungen zulassen – etwa bei typischen Geschehensabläufen oder sogenannten Anscheinsbeweisen. Doch darauf sollte man sich nicht verlassen. Ein erfahrener Berater weiß, welche Beweismittel zulässig, nützlich und in welchem Stadium des Verfahrens besonders wirksam sind.

Auch sollten sich Kläger:innen nicht scheuen, von ihrem Fragerecht in der mündlichen Verhandlung Gebrauch zu machen oder Beweisanträge zu stellen. Diese müssen nicht juristisch formuliert sein, doch sie müssen konkret sein. Wer hier gut vorbereitet ist, kann entscheidenden Einfluss auf die gerichtliche Meinungsbildung nehmen.

Fazit: Beweislast, Akteneinsicht und Mitwirkungspflichten sind keine bloßen Formalien, sondern maßgebliche Einflussfaktoren für den Ausgang des Verfahrens. Sie systematisch zu nutzen und Risiken zu vermeiden, ist eine der wichtigsten Aufgaben professioneller Klagevorbereitung.

 

8. Prozesstaktik vor dem Finanzgericht: Chancen richtig einschätzen

Erfolgreiche Klageverfahren vor dem Finanzgericht beruhen nicht allein auf einem guten Sachverhalt oder einer rechtlich stimmigen Argumentation. Ebenso wichtig ist die richtige Taktik. Denn jedes Verfahren folgt seiner eigenen Dynamik – abhängig von der Art des Streitpunkts, dem zuständigen Senat, der Verhandlungsbereitschaft des Finanzamts und dem Verhalten der Beteiligten.

Ein erfahrener Steuerberater plant deshalb nicht nur juristisch, sondern auch strategisch. Zu Beginn gilt es, realistische Erwartungen zu definieren: Ist ein vollständiger Klageerfolg wahrscheinlich, oder besteht die Chance auf einen Vergleich mit Teilanerkennung? Wird die mündliche Verhandlung voraussichtlich entscheidend sein, oder ist eher mit einem schriftlichen Gerichtsbescheid zu rechnen (FGO, § 90a)? Diese Einschätzungen helfen, Ressourcen effizient einzusetzen.

Auch die Frage, ob man mit einem isolierten Antrag auf Aussetzung der Vollziehung beginnt, ist taktisch relevant. In besonders eiligen Fällen kann ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz (FGO, § 114) sinnvoll sein. Die Entscheidung, wie viele Argumente man bereits im ersten Schriftsatz vorträgt und welche man sich bewusst für später aufhebt, fällt ebenfalls unter die prozesstaktische Abwägung.

Zielgerichtete Taktik bedeutet auch, Richter:innen in ihrer Entscheidungsfindung zu unterstützen, ohne zu überfrachten. Ein gut vorbereiteter Schriftsatz ist klar gegliedert, priorisiert die Argumente und verzichtet auf unnötige Wiederholungen. Auch die Beweisanträge sollten zielgerichtet und präzise formuliert sein – etwa wenn es um die Einvernahme von Zeug:innen, die Vorlage von Akten oder die Einschaltung eines Sachverständigen geht.

Besonders wichtig ist die Vorbereitung auf die mündliche Verhandlung. Der Steuerberater simuliert typische Fragen, plant den Aufbau der mündlichen Argumentation und klärt, welche Beweismittel besonders wirkungsvoll eingebracht werden können. Auch der Umgang mit Hinweisen der Vorsitzenden während der Verhandlung will vorbereitet sein – ebenso wie die Flexibilität, im richtigen Moment einen Vergleichsvorschlag zu machen oder darauf zu reagieren.

Ein weiteres taktisches Element betrifft die Kommunikation mit dem Gericht. Nicht selten geben Finanzrichter:innen in informellen Vorgesprächen oder durch Hinweise während des Verfahrens ihre Einschätzung preis. Wer diese Zeichen erkennt und angemessen reagiert, kann die Richtung des Verfahrens aktiv mitgestalten.

Auch das Timing spielt eine Rolle. Manche Anträge wirken frühzeitig gestellt überzeugender, andere entfalten ihre Wirkung erst zu einem späteren Verfahrenszeitpunkt. Ein erfahrener Berater kennt diese Nuancen und stimmt den Verfahrensrhythmus gezielt darauf ab.

Zusätzlich kann taktisches Verhalten gegenüber der Finanzverwaltung von Vorteil sein. Beispielsweise kann es strategisch klug sein, ausgewählte Argumente vorab mit dem zuständigen Sachgebietsleiter zu besprechen – um unnötige Eskalation zu vermeiden oder eine Verfahrensverkürzung zu erreichen. Ebenso kann es sinnvoll sein, Verfahrensverzögerungen zu vermeiden, wenn beispielsweise steuerliche Verlustvorträge oder Abschreibungen im Streit stehen.

Fazit: Prozesstaktik ist kein Selbstzweck, sondern ein zentrales Steuerungsinstrument im Finanzgerichtsverfahren. Wer sich seiner Optionen bewusst ist, flexibel auf neue Entwicklungen reagiert und gleichzeitig seine Linie behält, erhöht die Chancen auf ein sachgerechtes, möglichst erfolgreiches Verfahren deutlich. Professionelle Begleitung durch eine strategisch versierte Steuerberatung ist dabei ein unschätzbarer Vorteil.

 

9. Urteile, Rechtsmittel und die nächste Instanz

Am Ende eines Finanzgerichtsverfahrens steht eine gerichtliche Entscheidung – in Form eines Urteils oder Gerichtsbescheids. Dieses Urteil entscheidet über die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts. Es kann den Bescheid ganz oder teilweise aufheben oder die Klage abweisen. Die schriftliche Urteilsbegründung ist dabei oft ebenso wichtig wie das Urteil selbst, denn sie zeigt, wie das Gericht argumentiert und welche Aspekte ausschlaggebend waren.

Ein Urteil ist grundsätzlich bindend für die Beteiligten, kann aber angefochten werden. In bestimmten Fällen ist die Revision zum Bundesfinanzhof (BFH) zulässig. Die Revision dient der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung und der Fortbildung des Rechts. Sie wird nur zugelassen, wenn die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder das Urteil von einer höchstrichterlichen Entscheidung abweicht (FGO, § 115 Abs. 2).

Wird die Revision zugelassen, muss sie innerhalb eines Monats eingelegt und innerhalb von zwei Monaten ausführlich begründet werden (FGO, § 120 Abs. 1). Die Begründung erfordert detaillierte rechtliche Ausführungen, weshalb hier die Unterstützung durch spezialisierte Steuerberater:innen oder Fachanwält:innen für Steuerrecht unerlässlich ist.

Wurde die Revision nicht zugelassen, besteht die Möglichkeit einer sogenannten Nichtzulassungsbeschwerde. Dieses Verfahren prüft, ob die Versagung der Revision rechtmäßig war. Wird die Beschwerde erfolgreich geführt, kommt es doch noch zu einer Revisionsverhandlung vor dem Bundesfinanzhof. Diese Verfahrensart ist jedoch komplex und erfordert tiefgehendes Fachwissen sowie Erfahrung in der höchstrichterlichen Argumentation.

Der BFH entscheidet auf Grundlage der vorgelegten Akten und der Rechtsfragen. Neue Tatsachen dürfen in der Revisionsinstanz nicht eingeführt werden – das Verfahren ist auf die rechtliche Bewertung des bereits festgestellten Sachverhalts beschränkt (FGO, § 118 Abs. 2). Deshalb ist es umso wichtiger, den Sachverhalt bereits in der ersten Instanz vollständig und schlüssig darzulegen.

In der Praxis endet ein Großteil der Verfahren mit dem Urteil des Finanzgerichts. Nur ein kleiner Teil wird tatsächlich dem BFH zur Entscheidung vorgelegt – und noch weniger Verfahren führen zu einer erfolgreichen Revision. Umso wichtiger ist es, die erste Instanz mit größter Sorgfalt und Klarheit zu betreiben.

Auch nach einem Urteil können sich weitere steuerliche Konsequenzen ergeben. So kann ein erfolgreiches Urteil zu geänderten Steuerbescheiden für andere Jahre führen oder Auswirkungen auf Folgebescheide haben. Umgekehrt kann ein abgewiesenes Verfahren neue Gestaltungsüberlegungen auslösen, etwa im Hinblick auf die künftige steuerliche Dokumentation oder auf interne Abläufe im Unternehmen.

Fazit: Ein Urteil ist mehr als nur ein Ergebnis – es ist ein Prüfstein für die Qualität des gesamten Verfahrens. Wer sich frühzeitig um eine klare, strukturierte und strategisch angelegte Klage kümmert, erhöht die Chancen auf ein positives Urteil erheblich. Gleichzeitig sollten Mandant:innen sich über ihre Möglichkeiten im Instanzenzug informieren und rechtzeitig professionellen Rat einholen.

 

10. Kosten und Risiken eines Finanzgerichtsverfahrens – transparent erklärt

Ein Finanzgerichtsverfahren ist mit Chancen verbunden – aber auch mit Aufwand, Zeit und Kosten. Daher gehört zu einer verantwortungsvollen Entscheidung für den Klageweg auch die realistische Einschätzung der wirtschaftlichen und finanziellen Aspekte. Wer sich für eine Klage entscheidet, sollte genau wissen, was auf ihn oder sie zukommt – und wie die Kosten kontrolliert und minimiert werden können.

Zunächst entstehen Gerichtskosten. Diese richten sich nach dem sogenannten Streitwert – also nach der Höhe des streitigen Steuerbetrags. Grundlage dafür ist das Gerichtskostengesetz (GKG), insbesondere die §§ 1 bis 3. Die konkrete Berechnung erfolgt anhand einer Gebührentabelle, wobei in Steuerstreitigkeiten regelmäßig eine einfache Verfahrensgebühr von drei Gebühren anfällt (§ 34 GKG). Bei einem Streitwert von 10.000 Euro ergeben sich daraus beispielsweise rund 588 Euro an Gerichtskosten.

Diese Gebühren müssen zunächst vom Kläger eingezahlt werden. Die Zahlung ist Voraussetzung für die Bearbeitung der Klage (§ 67 FGO in Verbindung mit § 12 GKG). Wird die Klage ganz oder teilweise gewonnen, erstattet das beklagte Finanzamt die entsprechenden Kosten. Wird die Klage hingegen abgewiesen, trägt der oder die Kläger:in die Kosten des Verfahrens allein.

Hinzu kommen die Kosten für die Vertretung durch einen Steuerberater oder eine steuerrechtlich spezialisierte Anwaltskanzlei. Diese richten sich entweder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder nach individuellen Honorarvereinbarungen. Auch hier ist der Streitwert die Bemessungsgrundlage. Viele Steuerberater:innen bieten vorab eine transparente Einschätzung oder Pauschalvereinbarung an, um die finanzielle Planung zu erleichtern.

Wichtig ist außerdem: Wer das Verfahren verliert, muss unter Umständen auch die Kosten der Gegenseite tragen. Das betrifft zwar nicht das Finanzamt selbst – denn dieses wird durch Amtsangehörige vertreten –, aber mögliche Sachverständigen- oder Zeug:innenkosten, die das Gericht im Rahmen der Beweisaufnahme anordnet.

Ein häufiger Fehler besteht darin, die Kosten der eigenen Zeit und Energie zu unterschätzen. Ein Finanzgerichtsverfahren erfordert Mitwirkung, Geduld und Konzentration – insbesondere bei der Beschaffung von Unterlagen, der Prüfung von Schriftsätzen und der Vorbereitung auf die mündliche Verhandlung. Hier entlastet ein professioneller Berater entscheidend.

Risiken bestehen auch inhaltlicher Natur. Ein verlorenes Verfahren kann nicht nur mit Kosten verbunden sein, sondern auch die steuerliche Argumentation in Folgejahren erschweren. Zudem kann es Signalwirkung für andere noch offene Sachverhalte haben, etwa bei Betriebsprüfungen oder Nachschauen. Deshalb ist es wichtig, das Verfahren nicht nur als Einzelfall, sondern im Gesamtzusammenhang der steuerlichen Verhältnisse zu betrachten.

Andererseits: Wer ein Verfahren gewinnt, profitiert oft doppelt – durch Steuererstattungen, verbesserte Gestaltungsspielräume und Rechtssicherheit für kommende Jahre. In Einzelfällen kann sogar ein Präzedenzurteil entstehen, das nicht nur die eigene Situation, sondern auch andere Steuerpflichtige entlastet.

Fazit: Die Kosten und Risiken eines Finanzgerichtsverfahrens sind überschaubar, aber keineswegs zu unterschätzen. Wer Klarheit über die finanziellen Rahmenbedingungen schafft, realistisch plant und auf professionelle Unterstützung setzt, kann diese Herausforderungen meistern – und gestärkt aus dem Verfahren hervorgehen.

 

11. Erfahrungswerte: Was Mandant:innen häufig unterschätzen

Viele Steuerpflichtige gehen davon aus, dass ein Finanzgerichtsverfahren ähnlich unkompliziert ist wie ein Einspruch oder eine Anfrage beim Finanzamt. In der Realität zeigt sich jedoch: Der gerichtliche Weg bringt neue Herausforderungen mit sich, die man nicht unterschätzen sollte. Ein häufiges Missverständnis besteht etwa darin, dass das Gericht von sich aus alle relevanten Fakten ermittelt – doch trotz Amtsermittlungsgrundsatz müssen Kläger:innen aktiv mitwirken und alle entscheidenden Argumente vortragen (FGO, § 76).

Ein weiterer Irrtum betrifft die Beweislast. Mandant:innen gehen oft davon aus, dass das Gericht „schon sehen wird, dass der Steuerbescheid falsch ist“. Tatsächlich aber trägt der oder die Kläger:in die Beweislast für alle Tatsachen, aus denen sich eine günstigere Steuer ergibt. Ohne schlüssige Beweise und nachvollziehbare Argumentation kann auch ein an sich plausibler Fall scheitern (BFH, Urteil vom 30.11.2021, IX R 15/20).

Auch die Verfahrensdauer wird häufig unterschätzt. Viele Mandant:innen rechnen mit einer schnellen Entscheidung innerhalb weniger Wochen – tatsächlich dauern Finanzgerichtsverfahren im Durchschnitt mehrere Monate bis zu einem Jahr, in Einzelfällen auch deutlich länger. Das erfordert Geduld und vorausschauende Planung, vor allem wenn es um hohe Steuerbeträge oder Liquiditätsfragen geht.

Nicht zuletzt wird häufig unterschätzt, wie viel Zeit und Energie ein solches Verfahren auf Mandantenseite erfordert. Die Beschaffung von Unterlagen, die Prüfung von Schriftsätzen und die Kommunikation mit Gericht und Berater:innen sind aufwendig – vor allem für Unternehmer:innen oder Selbstständige. Hier sorgt eine professionelle Begleitung für Entlastung und Struktur.

Ein weiterer Punkt betrifft die emotionale Komponente. Viele Betroffene fühlen sich durch den Steuerbescheid und das Verhalten des Finanzamts persönlich ungerecht behandelt. Das kann zu einer emotional aufgeladenen Sichtweise führen, die einer sachlichen Argumentation im Verfahren im Wege steht. Steuerberater:innen helfen hier, die professionelle Distanz zu wahren und die richtigen Schwerpunkte zu setzen.

Auch die wirtschaftlichen Auswirkungen einer Niederlage werden nicht immer realistisch eingeschätzt. Neben den Gerichtskosten und Beraterhonoraren können sich bei einem verlorenen Verfahren auch steuerliche Nachteile für Folgejahre ergeben – etwa durch die Festschreibung ungünstiger Rechtsauffassungen oder durch signalgebende Wirkung gegenüber der Finanzverwaltung.

Positiv überrascht sind viele Mandant:innen hingegen, wie klar und nachvollziehbar die Richter:innen im Finanzgericht urteilen. Wer gut vorbereitet ist, die richtigen Unterlagen einreicht und sachlich argumentiert, hat sehr gute Chancen auf eine faire und kompetente Behandlung. Viele Mandant:innen gewinnen durch das Verfahren auch langfristig an steuerlicher Sicherheit und Klarheit.

Fazit: Wer den Gang zum Finanzgericht antritt, sollte sich der Anforderungen, aber auch der Chancen bewusst sein. Mit realistischer Einschätzung, guter Vorbereitung und professioneller Begleitung lässt sich nicht nur ein konkreter Steuerbescheid überprüfen, sondern häufig auch das eigene steuerliche Fundament stärken.

 

12. Ihr gutes Recht – und wie Sie es durchsetzen können

Das Finanzgerichtsverfahren ist ein wichtiger Teil des steuerlichen Rechtsschutzes in Deutschland – und für viele Betroffene die einzige Möglichkeit, sich gegen als ungerecht empfundene Steuerbescheide zu wehren. Wer diesen Weg beschreitet, betritt kein juristisches Minenfeld, sondern ein geregeltes, rechtsstaatlich aufgebautes Verfahren mit klaren Spielregeln und gerechter Entscheidungsfindung.

Doch gerade weil dieses Verfahren so viele Gestaltungsmöglichkeiten bietet – von der Einspruchsphase über die Klageerhebung bis hin zur mündlichen Verhandlung und eventuellen Revision –, ist es entscheidend, sich frühzeitig fundierte Unterstützung zu sichern. Ein erfahrener Steuerberater kennt nicht nur die Vorschriften und Verfahrenswege, sondern auch die strategischen Spielräume, um das bestmögliche Ergebnis zu erreichen.

Ein gut vorbereitetes Verfahren mit klarem Ziel, strukturierter Argumentation, vollständiger Aktenlage und taktisch klugem Vorgehen ist in der Praxis oft der Schlüssel zum Erfolg. Dabei ist nicht immer der vollständige Klagegewinn das Ziel – auch ein gut verhandelter Vergleich, eine Teilanerkennung oder eine verbindliche Auskunft für die Zukunft können wirtschaftlich und steuerlich sinnvoller sein.

Zugleich ist es wichtig, sich über die eigenen Rechte, Pflichten und Möglichkeiten zu informieren. Das beginnt bei der Fristenkontrolle und reicht bis zur realistischen Einschätzung von Kosten, Risiken und Erfolgsaussichten. Wer diesen Weg bewusst und mit professioneller Begleitung geht, stärkt seine steuerliche Position nachhaltig – nicht nur im konkreten Verfahren, sondern auch langfristig für die künftige Zusammenarbeit mit der Finanzverwaltung.

Das Ziel dieser Expertise war es, Ihnen einen verständlichen, praxisnahen und zugleich fundierten Überblick über das Finanzgerichtsverfahren zu geben. Sie sollen damit in die Lage versetzt werden, Ihre Situation besser einzuschätzen und die nächsten Schritte überlegt zu planen.

Wenn Sie sich unsicher sind, ob ein Einspruch sinnvoll ist, wie Ihre Klagechancen stehen oder wie Sie sich am besten auf ein Gerichtsverfahren vorbereiten – dann lassen Sie uns ins Gespräch kommen. Als erfahrene Steuerberater:innenbegleiten wir Sie mit Kompetenz, Klarheit und Engagement durch alle Phasen des Finanzgerichtsverfahrens. Denn Ihr gutes Recht verdient eine durchdachte und überzeugende Vertretung.

 

Quellenverzeichnis

  • Abgabenordnung (AO), §§ 347–367, § 355, § 366. Verfügbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/

  • Bundesfinanzhof (2022): Urteil vom 12.10.2022, Az. X R 7/20. Verfügbar unter: https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202250065/

  • Bundesfinanzhof (2021): Urteil vom 30.11.2021, Az. IX R 15/20. Verfügbar unter: https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202120120/

  • Bundesfinanzhof (o.J.): Ablauf eines Verfahrens vor dem Finanzgericht. Verfügbar unter: https://www.bundesfinanzhof.de/de/verfahren/ablauf-eines-verfahrens/

  • Finanzgerichtsordnung (FGO), insbesondere §§ 33, 40, 47, 62, 65, 69, 76, 78, 90a, 104, 115, 118, 120, 135. Verfügbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/fgo/

  • Gerichtskostengesetz (GKG), insbesondere §§ 1–3, § 34. Verfügbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gkg_2004/

  • Loose, H./Tipke, K./Kruse, R. (Hrsg.) (laufend): Kommentar zur Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung. Köln: Dr. Otto Schmidt Verlag.

  • Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), Verfügbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/rvg/

 

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