Klage vor dem Finanzgericht –

Steuerbescheide gerichtlich überprüfen lassen

Ist ein Einspruch gegen einen Steuerbescheid ganz oder teilweise erfolglos geblieben, kann der Streit unter den gesetzlichen Voraussetzungen vor dem Finanzgericht fortgeführt werden. Dort wird die Entscheidung der Finanzverwaltung unabhängig gerichtlich überprüft.

Ein Finanzgerichtsverfahren sollte jedoch sorgfältig vorbereitet werden. Klagefrist, Streitgegenstand, Tatsachen und Beweismittel, Kosten sowie mögliche Auswirkungen auf andere Steuerjahre können für die Entscheidung über eine Klage von erheblicher Bedeutung sein.

Auf dieser Seite erfahren Sie, wie ein Finanzgerichtsverfahren abläuft, welche Fristen und Risiken zu beachten sind und welche Möglichkeiten bestehen, steuerliche Interessen vor dem Finanzgericht durchzusetzen.

Ausblick: Steuerlichen Rechtsschutz konsequent weiterverfolgen

Ist ein Einspruch gegen einen Steuerbescheid erfolglos geblieben, muss die Entscheidung der Finanzverwaltung nicht in jedem Fall das letzte Wort sein. Mit der Klage vor dem Finanzgericht steht ein unabhängiges gerichtliches Verfahren zur Verfügung, in dem die angefochtene steuerliche Entscheidung tatsächlich und rechtlich überprüft werden kann.

Entscheidend ist jedoch, die Klagefrist sicher zu wahren, das konkrete Rechtsschutzziel frühzeitig festzulegen und den Streitstoff sorgfältig aufzubereiten. Sachverhalt, Nachweise, steuerrechtliche Argumentation und verfahrensrechtliche Möglichkeiten sollten dabei von Anfang an zusammen betrachtet werden.

Daher gilt: Prüfen Sie eine ablehnende Einspruchsentscheidung frühzeitig und lassen Sie klären, ob und mit welchem Ziel ein Finanzgerichtsverfahren sinnvoll ist.

Als erfahrener Steuerberater unterstütze ich Sie bei der Prüfung der Einspruchsentscheidung, der Vorbereitung und Erhebung der Klage, der Ausarbeitung der tatsächlichen und rechtlichen Argumentation sowie bei der Vertretung im Verfahren vor dem Finanzgericht.

Dabei behalte ich nicht nur den unmittelbar streitigen Steuerbescheid im Blick, sondern auch mögliche Auswirkungen auf weitere Veranlagungszeiträume, Folgebescheide, die Aussetzung der Vollziehung und das Kostenrisiko des Verfahrens.

Wenn Sie eine Einspruchsentscheidung erhalten haben und eine Klage vor dem Finanzgericht erwägen, sprechen Sie mich möglichst frühzeitig an. Vereinbaren Sie mit mir ein unverbindliches Beratungsgespräch.