Steuerliche Liebhaberei und fehlende Gewinnerzielungsabsicht:

Was Sie wissen sollten

Ganz wichtig deshalb:

Wer von Anfang an eine nachhaltige Gewinnerzielungsabsicht verfolgt und diese konsequent dokumentiert, kann die Risiken deutlich minimieren.

Als erfahrener Steuer- und Wirtschaftsberater unterstütze ich Sie kompetent und engagiert ‘rund um das Thema’ Erhaltung der steuerlichen Gewinnermittlung.

Vereinbaren Sie mit mir ein unverbindliches Beratungsgespräch.

📩 Sprechen Sie mich deshalb jetzt einfach an!

Sollten Sie auch zu einem anderen steuerlichen oder wirtschaftlichen Themenbereich Auskünfte wünschen, so können Sie sich gerne für eine Beratung vertrauensvoll an mich wenden. Nutzen Sie hierfür bitte das Kontaktformular auf dieser Website.

Bitte sehen Sie sich auch meine übrigen Beratungsschwerpunkte an.

Quellenverzeichnis

Bundesministerium der Finanzen (BMF). (2021). "Liebhaberei im Steuerrecht". Verfügbar unter: https://www.bundesfinanzministerium.de

Schmidt, M. (2022). "Gewinnerzielungsabsicht und steuerliche Anerkennung". In: Steuerrecht aktuell, S. 45–67.

Bundesfinanzhof (BFH). (2019). "Urteil zur steuerlichen Liebhaberei", Az. X R 35/17. Verfügbar unter: https://www.bundesfinanzhof.de

Bundesfinanzhof (BFH). (2020). "Gewinnerzielungsabsicht bei neuen Medien", Az. VIII R 23/18. Verfügbar unter: https://www.bundesfinanzhof.de

Tipke, K./Kruse, H. (2022). "Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung". 24. Auflage, Verlag C. F. Müller, Heidelberg.

Ausblick: Wer mit dem Gedanken spielt, eine Selbstanzeige zu stellen, sollte nicht zögern.

Zeitgewinn ist in diesem Kontext gleichbedeutend mit Rechtssicherheit.

Denn sobald die Behörden Hinweise auf die Steuerverkürzung erhalten haben, ist eine Selbstanzeige nicht mehr möglich.

Daher gilt: Lieber einen Tag zu früh handeln als einen Tag zu spät.

Als erfahrener Steuerberater unterstütze ich Sie kompetent und engagiert ‘rund um das Thema’ - mögliche - Selbstanzeige – und damit auf dem Weg zur Wahrung Ihrer Interessen.

Nutzen Sie Ihre - möglicherweise - zweite Chance – ich begleite Sie persönlich und kompetent durch das gesamte Selbstanzeigeverfahren! Vereinbaren Sie mit mir ein unverbindliches Beratungsgespräch.

📩 Sprechen Sie mich deshalb jetzt einfach an – bevor es für eine Selbstanzeige möglicherweise zu spät ist!

Sollten Sie aber auch zu einem anderen steuerlichen oder wirtschaftlichen Themenbereich Auskünfte wünschen, auch die auf dieser Website möglicherweise nicht genannt sind, so können Sie sich gerne für eine Beratung vertrauensvoll an mich wenden. Nutzen Sie hierfür bitte das Kontaktformular auf dieser Website. 

Bitte sehen Sie sich dazu auch meine übrigen Beratungsschwerpunkte an.

Quellenverzeichnis: