Betriebsprüfung: Wichtige Tipps und Hinweise für eine erfolgreiche steuerliche Außenprüfung

Fazit: Eine Betriebsprüfung ist keine Bedrohung, sondern eine Chance für Verbesserungen! 

Eine abgeschlossene Betriebsprüfung kann immer als Chance für umfassende betriebliche Verbesserungen, nicht nur im Rechnungswesen, dienen, insbesondere für organisatorische Belange (sowohl in Bezug auf die Aufbauorganisation wie auch auf die Ablauforganisation). Und dies ganz unabhängig von dem jeweiligen Prüfungsergebnis.

Meine jahrelangen Erfahrungen in der Steuerberatung und Wirtschaftsberatung bestätigen dies. Hier einige beispielhafte, positive Aspekte:

1.    Das Erkennen von betrieblichem Verbesserungspotenzial

 Die Betriebsprüfung ermöglicht durch das konkrete und detaillierte Hinterfragen von steuerlich relevanten betrieblichen Abläufen eine – nochmalige - genaue Überprüfung der Buchführung, des Buchführungssystems und der zugrundeliegenden Geschäftsprozesse (etwa Lagerbewegungen und Lagerbewertungen in Verbindung mit bestimmten Inventurmethoden). 

Auf diese Weise können Schwachstellen oder betriebliche Engpässe erkannt und beseitigt oder mindestens vermindert werden.

 

2.    Klärung von steuerlichen Unsicherheiten

Während der Prüfung können offene steuerliche Fragen und Unsicherheiten geklärt werden. Dies schafft Klarheit und ermöglicht es dem Unternehmen, zukünftige steuerliche Risiken zu minimieren.

Sehr oft habe ich in meiner jahrelangen Berufstätigkeit als Steuerberater und Wirtschaftsberater hören müssen, dass sich die betroffenen Unternehmer/innen bzw. Steuerpflichtigen – rückblickend – eine recht frühzeitige Betriebsprüfung, also möglichst schon zu Beginn ihrer unternehmerischen Tätigkeit, und nicht erst nach beispielsweise 18 Jahren gewünscht hätten.

Häufig ist dies in Verbindung mit „eingeschlichenen Fehlern“ übrigens der Grund für den Wechsel in der Steuerberatung. Auf diese Weise habe auch ich nicht wenige neue Mandate erhalten. Auf der anderen Seite habe ich allerdings kein einziges Mandat aufgrund einer Betriebsprüfung verloren. Das ist sicher auch ein wesentlicher Grund, weshalb ich mich auch heute noch sehr gerne mit Betriebsprüfungsthemen befasse.

 

3.    Verbesserung der Zusammenarbeit mit den Finanzbehörden

Eine kooperative Zusammenarbeit während der Betriebsprüfung führt aus meiner Erfahrung heraus auf jeden Fall zu einem deutlich besseren Arbeitsverhältnis mit den Mitarbeitenden in den jeweiligen Finanzbehörden.

Dies wiederum wirkt sich bei zukünftigen steuerlichen Anfragen, Problematiken oder auch Prüfungen ebenfalls spürbar vorteilhaft aus.

 

4.    Mögliche Verbesserung der Finanzberichterstattung

Durch die Überprüfung und Klärung von Buchführungsfragen während der Prüfung kann die zukünftige Genauigkeit und auch Verlässlichkeit des gesamten Buchführungssystems verbessert werden. Dies kann – neben weiteren Verbesserungen – und bei Einhaltung und Eintreffen weiterer Bedingungen auch zu einer Steigerung der Aussagekraft der betrieblichen Finanzberichterstattung führen.

 

5.    Chance zur Optimierung von betrieblichen Gestaltungen

In einigen Fällen können sogar steuerliche Optimierungen von betrieblichen Gestaltungen oder Vergünstigungen erkannt werden, die das Unternehmen (einschließlich der beauftragten Steuerberatung) zuvor übersehen hat. Dies wiederum kann zu einer Senkung der Steuerbelastung führen. Eine Vielzahl von Beispielen hierzu lassen sich vor allem im lohnsteuerlichen Bereich finden.

 

6.    Entwicklung von ‚Best Practices‘

Der Prüfungsprozess kann grundsätzlich dazu dienen, bewährte Praktiken in Bezug auf die Buchführung und das betriebliche - externe wie auch interne - Rechnungswesen zu entwickeln. Die Forderung nach einer sog. steuerlichen Compliance, also im engen Sinne die Einhaltung von Recht und Gesetz, dürfte bzw. sollte im betrieblichen Bereich allerdings eine Selbstverständlichkeit sein!