Aktivrente: Gleiches Arbeiten – ungleiche Besteuerung.
03. August 2026
Die Aktivrente gerät verfassungsrechtlich unter Druck.
Gleichbehandlung auf dem Prüfstand
Der Gesetzgeber verfolgt mit der Aktivrente ein nachvollziehbares Ziel: Berufliche Erfahrung und Fachkenntnisse sollen länger für den Arbeitsmarkt erhalten bleiben. Die Steuerbefreiung knüpft jedoch nicht allein daran an, dass ein Mensch nach Erreichen der Regelaltersgrenze tatsächlich weiterarbeitet. Begünstigt werden nur bestimmte Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.
Damit entsteht eine unterschiedliche steuerliche Behandlung. Ein Arbeitnehmer kann für seine weitere persönliche Arbeitsleistung unter den gesetzlichen Voraussetzungen steuerfreie Einkünfte erzielen. Ein Selbständiger, der im gleichen Alter seine berufliche Tätigkeit fortsetzt und vergleichbare persönliche Leistungen erbringt, muss seine Einkünfte dagegen weiterhin vollständig versteuern.
Hier stellt sich die verfassungsrechtliche Frage, ob diese unterschiedliche Behandlung mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar ist. Zwar darf der Gesetzgeber unterschiedliche Sachverhalte unterschiedlich behandeln und insbesondere im Steuerrecht typisieren und vereinfachen. Die Differenzierung muss jedoch durch sachliche Gründe gerechtfertigt sein, die zum Zweck der gesetzlichen Regelung passen.
Unterschiede zwischen Arbeitnehmern und Selbständigen bestehen insbesondere bei der sozialversicherungsrechtlichen Einordnung und bei der steuerlichen Erfassung ihrer Einkünfte. Ob diese Unterschiede jedoch ausreichen, um Selbständige vollständig von einer Steuervergünstigung auszuschließen, deren Zweck gerade in der Förderung der weiteren Erwerbstätigkeit im Rentenalter liegt, erscheint klärungsbedürftig.
Nach meiner bisherigen rechtlichen Prüfung bestehen deshalb gewichtige Fragen zur Vereinbarkeit dieser gesetzlichen Differenzierung mit Art. 3 Abs. 1 GG. Eine verbindliche Entscheidung darüber kann letztlich nur im Rahmen eines konkreten gerichtlichen Verfahrens getroffen werden.
Fragen zur Aktivrente?
Sie sind selbständig tätig, haben die Regelaltersgrenze erreicht und möchten wissen, welche Auswirkungen die Aktivrente auf Ihren persönlichen Fall hat?
Nutzen Sie gerne das Kontaktformular auf meiner Website. Ich freue mich auf Ihre Nachricht und prüfe gerne, ob und in welchem Umfang die dargestellten rechtlichen Überlegungen für Ihren konkreten Sachverhalt von Bedeutung sind.